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Alfred Gökeler
Teamleiter HG-Zentrum Heilbronn
Organisation Mediascher Treffen
Geboren 1966 in Mediasch
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Werner Schmitz
Webmaster Homepage, Layout Publikationen
Geboren 1953 in Kronstadt
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Satzung Heimatgemeinschaft Mediasch e. V Download Satzung-HG-Mediasch
1. Allgemeines
Name des Vereins: Heimatgemeinschaft Mediasch e.V.
Im Satzungstext verwendete Kurzform: HG
Sitz des Vereins: 82327 Tutzing
Die Satzung basiert auf den Bestimmungen des BGB.
Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Starnberg eingetragen werden
Bankverbindung: Sparkasse Fürstenfeldbruck
Kontonummer: 1304393 Bankleitzahl: 70053070
2. Vereinszweck
Die HG versteht sich als eigenständige Gliederung der außerhalb Siebenbürgens bzw. Rumäniens ansässigen Mediascher Landsleute, deren Anliegen es ist, lokalspezifische Wünsche aufzugreifen und Aufgaben zu übernehmen, die über die Förderung durch allgemeine und überregionale Zielsetzungen der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. sowie der kulturellen und sozialen Körperschaften und Einrichtungen wie z.B. der Siebenbürgisch-Sächsische Kulturrat, der Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde, die Saxonia-Stiftung, das Sozialwerk und Hilfskomitee der Siebenbürger Sachsen, die Trägervereine der Altenheime hinausgehen und auf dieser Ebene am zweckmäßigsten gelöst werden können.
Hierbei ergeben sich als Zielsetzung:
3. Gemeinnützigkeit
Die HG verfolgt als Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Vereinsmittel können nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden
4. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr
5. Eintritt und Austritt der Mitglieder
Es kann Mitglied der HG Mediasch werden, wer seine Wurzeln nach Geburt oder Abstammung in Mediasch hat, zugezogen oder durch Heirat sich als Mediascher versteht, aus Sympathie zur Stadt und ihrer Bevölkerung sich diesen verbunden fühlt.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss oder durch Tod. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied gegen die Satzung verstößt, mit seinem Vereinsbeitrag mehr als ein Jahr im Verzug ist oder in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden schädigt.
Ausschlüsse werden der Mietgliederversammlung mitgeteilt.
Rechte der Mitglieder:
Pflichten der Mitglieder:
6. Organe der HG
7. Der Vorstand
Zusammensetzung des Vorstands:
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren bestellt. Als Leitungsorgan obliegt dem Vorstand die Geschäftsführung. Die Arbeitsweise des Vorstandes ist durch die vereinbarte Geschäftsordnung geregelt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied aus dem Kreis der weiteren Vorstandsmitglieder für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds.
Anzahl und Inhalte der Fachreferate werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgelegt
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, je allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt, dass die stellvertretenden Vorsitzenden nur bei Verhinderung des/der Vorsitzenden tätig werden.
Die Befugnisse des Kassenwartes sind durch die Kassenordnung geregelt.
8. Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen
Vorstandssitzungen finden 2-3-mal jährlich, je nach Tagesordnung ggf. mit Teilnahme weiterer Mitglieder statt
Die ordentlichen Mitgliederversammlungen finden in dreijährigem Turnus unter Teilnahme des Vorstandes sowie der Mitglieder nach schriftlicher Einladung in der ”Siebenbürgischen Zeitung” ¼ Jahr vor Terminstellung mit folgender Tagesordnung:
Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden in gleicher Weise statt, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder beantragt wird.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch die Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.
Über alle Versammlungen, Beschlüsse und Veranstaltungen werden Protokolle angefertigt, die vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter unterzeichnet werden.
In 3jährigem Turnus finden auch die Heimattage ”Großes Mediascher Treffen” mit Tätigkeitsbericht, Festvortrag und Rahmenprogramm statt.
9. Beiträge und Spenden der Vereinsmitglieder
Von den Mitgliedern sind jährliche Beiträge zu zahlen, deren Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Sie kann den Vorstand ermächtigen, Rentnern, Schülern und Studenten die Beiträge ganz oder teilweise zu erlassen.
Spenden sollten ausschließlich zweckgebunden erfolgen. Die Mitglieder der HG werden vom Vorstand darauf hingewiesen.
10. Mitarbeit und Verwendung der Finanzmittel
11. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
Änderungen der Vereinssatzung erfolgen nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Satzungsänderungen, die vom Amtsgericht oder dem Finanzamt gefordert werden, kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen.
Der eingetragene Verein endet gemäß den Bestimmungen des BGB.
Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke des Vereins fällt das übrige Vermögen an das Sozialwerk der Siebenbürger Sachsen, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
München, den 03.07.1999
Die HG Mediasch e.V. lädt, als lebendiger und in die Zukunft gerichteter Verein, die in aller Welt verstreuten Mediascher Sachsen und deren Freunde ein, dass aus der Heimat mitgebrachte soziale und kulturelle Erbe zu bewahren, das neu hinzugewonnene zu pflegen und als Gemeinschaft in die Zukunft tragen zu helfen!
Wer gerne Vereinsmitglied werden möchte (unter Berücksichtigung der Satzung!) kann sich hier eine Beitrittserklärung herunterladen und ausdrucken. Anschließend diese bitte ausfüllen und per Post an den 1. Vorsitzenden des Vereins senden. Adresse steht auf der Erklärung drauf.
Wer Freunden oder Bekannten beschenken will kann gerne das Mediascher Infoblatt inclusive Medwescher Tramiter als Abo bestellen.
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