Der Verein

Vorstand der Heimatgemeinschaft Mediasch e.V.

Vorstandsvorsitzender

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Alfred Gökeler

Teamleiter HG-Zentrum Heilbronn
Organisation Mediascher Treffen

Geboren 1966 in Mediasch

Nachricht an Freddy Gökeler

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Stellvertretende Vorstandsvorsitzende

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Buresch Horst

Teamleiter HG-Zentrum München

Geboren 1957 in Mediasch

Nachricht an Horst Buresch

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Ortwin Rill

NRW Beauftragter

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Geboren 1963 in Mediasch

Nachricht an Ortwin Rill

Schriftführer

Kassenwart

Kassenprüfer

Kassenprüfer

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Dr. Hansotto Drotloff

Geboren 1953 in Mediasch

Nachricht an Hansotto Drotloff

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Roland Dürr

Geboren 1960 in Mediasch

Nachricht an Roland Dürr

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Klaus Buresch

Geboren 1954 in Mediasch

Nachricht an Klaus Buresch

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Helmut Albrecht Roth

Geboren 1945 in Mediasch

Nachricht an Helmut Roth

Erweiterter Vorstand

Ingrid Fillinger

Gestaltung und Layout Printmedien & PR

 

Nachricht an Ingrid Fillinger

Edith Gökeler

Organisation

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Geboren 1965 in Mediasch

Nachricht an Edith Gökeler

Dr. Johannes Hager

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Geboren 1953 in Lüneburg

Nachricht an Johannes Hager

Werner Hann

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Geboren 1962 in Mediasch

Nachricht an Werner Hann

Imre Istvan

Pfarrer der HG

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Geboren 1954 in Mediasch

Nachricht an Imre Istvan

Werner Schmitz

Webmaster Homepage, Layout Publikationen

Geboren 1953 in Kronstadt

Nachricht an Werner Schmitz

Ältestenbeirat

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Fritz Göckler

Geboren 1941 in Mediasch

Nachricht an Fritz Göckler

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Pfr. Rolf Kartmann

Geboren 1933 in Mediasch

Nachricht an Pfr. Rolf Kartmann

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Wolfgang Lehrer

Geboren 1941 in Mediasch

Nachricht an Wolfgang Lehrer

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Adolf Schlosser

Geboren 1933 in Mediasch

Nachricht an Adolf Schlosser

Wir über uns

  • Wir wollen die Gemeinschaft und den Zusammenhalt der Mediascher Sachsen und deren Freunde unter dem Dach der Heimatgemeinschaft Mediasch e.V. bewahren, pflegen und fördern.

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  • Wir wollen die Erinnerung an unsere Vorfahren und ihre Leistung bewahren. Durch das Archiv der HG und durch unsere Publikationen wollen wir einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass ihr Jahrhunderte altes Erbe in Mediasch nicht vergessen wird.

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  • Wir wollen mit unserer regelmäßig erscheinenden „Mediascher Zeitung“ darüber berichten, was die Mediascher in aller Welt bewegt und ihnen eine Plattform für den Austausch von Gedanken und Erinnerungen zur Verfügung stellen. Auf den von uns ausgerichteten Treffen wollen wir allen Mediaschern die Gelegenheit bieten, die Gemeinschaft mit Freunden und Verwandten zu pflegen und miteinander zu feiern und fröhlich zu sein.

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  • Wir wollen insbesondere die Mediascher Jugend ansprechen und sie ermuntern, über Entfernungen und Grenzen hinweg miteinander in Verbindung zu treten. Wir möchten die jungen Menschen dabei unterstützen, ihre Kontakte untereinander aufrecht zu erhalten und zu pflegen.

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  • Wir wollen alle jene Mediascher unterstützen, die heute und in Zukunft in unserer alten Heimat aktiv sind und dort Vorbildliches für die Gemeinschaft leisten. Damit wollen wir unseren Beitrag für das Zusammenwachsen im vereinten Europa leisten. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir insbesondere hilfsbedürftigen Landsleuten in Mediasch helfen und dabei jene Institutionen unterstützen, die sich die Hilfe für andere auf die Fahnen geschrieben haben.

Satzung des Vereins

Satzung Heimatgemeinschaft Mediasch e. V                                                      Download Satzung-HG-Mediasch

1. Allgemeines

Name des Vereins: Heimatgemeinschaft Mediasch e.V.
Im Satzungstext verwendete Kurzform: HG
Sitz des Vereins: 82327 Tutzing
Die Satzung basiert auf den Bestimmungen des BGB.
Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Starnberg eingetragen werden

Bankverbindung: Sparkasse Fürstenfeldbruck

Kontonummer: 1304393        Bankleitzahl: 70053070

2. Vereinszweck

Die HG versteht sich als eigenständige Gliederung der außerhalb Siebenbürgens bzw. Rumäniens ansässigen Mediascher Landsleute, deren Anliegen es ist, lokalspezifische Wünsche aufzugreifen und Aufgaben zu übernehmen, die über die Förderung durch allgemeine und überregionale Zielsetzungen der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. sowie der kulturellen und sozialen Körperschaften und Einrichtungen wie z.B. der Siebenbürgisch-Sächsische Kulturrat, der Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde, die Saxonia-Stiftung, das Sozialwerk und Hilfskomitee der Siebenbürger Sachsen, die Trägervereine der Altenheime hinausgehen und auf dieser Ebene am zweckmäßigsten gelöst werden können.

Hierbei ergeben sich als Zielsetzung:

  • Wahrung und Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls in der Gemeinschaft der Mediascher
  • Integrationshilfe für Spätaussiedler, Beratung und Betreuung von Mitgliedern
  • Betreuung von Jugendlichen Mediascher Herkunft
  • Humanitäre Unterstützung der Landsleute in Mediasch
  • Dokumentation und Sicherung des Mediascher Kulturgutes
  • Unterstützung der kirchlichen und kulturellen Einrichtungen und Institutionen in Mediasch zur Sicherung der materiellen und immateriellen Werte der Mediascher Gemeinschaft
  • Kontakte und Zusammenarbeit mit Mediascher Behörden zur Sicherung der erforderlichen Rahmenbedingungen für die Aktivitäten vor Ort
  • Zusammenarbeit mit den Kreis- und Landesgruppen der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen e.V. , dem Vorstand der Heimatortsgemeinschaften auf Bundesebene

 

3. Gemeinnützigkeit

Die HG verfolgt als Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Vereinsmittel können nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden

 

4. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr

 

5. Eintritt und Austritt der Mitglieder

Es kann Mitglied der HG Mediasch werden, wer seine Wurzeln nach Geburt oder Abstammung in Mediasch hat, zugezogen oder durch Heirat sich als Mediascher versteht, aus Sympathie zur Stadt und ihrer Bevölkerung sich diesen verbunden fühlt.

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss oder durch Tod. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied gegen die Satzung verstößt, mit seinem Vereinsbeitrag mehr als ein Jahr im Verzug ist oder in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden schädigt.

Ausschlüsse werden der Mietgliederversammlung mitgeteilt.

 

Rechte der Mitglieder:

  • Recht auf umfassende Information
  • Recht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung
  • Aktives und passives Wahlrecht zu den Ämtern des Vereins

 

Pflichten der Mitglieder:

  • Anerkennung der Satzung
  • Beitragspflicht

 

6. Organe der HG

  • Vorstand
  • Mitgliederversammlung bzw. Vollversammlung

 

7. Der Vorstand

Zusammensetzung des Vorstands:

  • Vorsitzender
  • zwei stellvertretende Vorsitzende
  • Kassenwart
  • Schriftführer
  • bis zu sechs weitere Vorstandsmitglieder

 

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren bestellt. Als Leitungsorgan obliegt dem Vorstand die Geschäftsführung. Die Arbeitsweise des Vorstandes ist durch die vereinbarte Geschäftsordnung geregelt.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied aus dem Kreis der weiteren Vorstandsmitglieder für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds.

Anzahl und Inhalte der Fachreferate werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgelegt

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, je allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt, dass die stellvertretenden Vorsitzenden nur bei Verhinderung des/der Vorsitzenden tätig werden.

Die Befugnisse des Kassenwartes sind durch die Kassenordnung geregelt.

  • Aufgaben des Vorstandes:
  • Führung der Mitgliederliste
  • Verwaltung von Beiträgen, Spenden und Vermögen
  • Führung und Bestimmung des Mitteleinsatzes
  • Koordination von Projekten für humanitäre Hilfen
  • Koordination von Projekten zur Sicherung des Kulturgutes
  • Vertretung der HG nach außen (Behörden, Verbände, Institutionen)
  • Vorbereitung und Organisation der Vereinsveranstaltungen
  • Einberufung und Abhaltung der Mitgliederveranstaltungen
  • Rechenschaftslegung aus Anlass der Mitgliederversammlung
  • Beschluss über die Vorschläge der Fachreferate
  • Laufende Information der Mitglieder durch die ”Siebenbürgische Zeitung”

 

8. Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen

Vorstandssitzungen finden 2-3-mal jährlich, je nach Tagesordnung ggf. mit Teilnahme weiterer Mitglieder statt

Die ordentlichen Mitgliederversammlungen finden in dreijährigem Turnus unter Teilnahme des Vorstandes sowie der Mitglieder nach schriftlicher Einladung in der ”Siebenbürgischen Zeitung” ¼ Jahr vor Terminstellung mit folgender Tagesordnung:

  • Rechenschaftsbericht
  • Bericht der Kassenprüfer
  • Anträge
  • Neuwahlen

 

Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden in gleicher Weise statt, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder beantragt wird.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch die Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.

Über alle Versammlungen, Beschlüsse und Veranstaltungen werden Protokolle angefertigt, die vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter unterzeichnet werden.

In 3jährigem Turnus finden auch die Heimattage ”Großes Mediascher Treffen” mit Tätigkeitsbericht, Festvortrag und Rahmenprogramm statt.

 

9. Beiträge und Spenden der Vereinsmitglieder

Von den Mitgliedern sind jährliche Beiträge zu zahlen, deren Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Sie kann den Vorstand ermächtigen, Rentnern, Schülern und Studenten die Beiträge ganz oder teilweise zu erlassen.

Spenden sollten ausschließlich zweckgebunden erfolgen. Die Mitglieder der HG werden vom Vorstand darauf hingewiesen.

 

10. Mitarbeit und Verwendung der Finanzmittel

  • Die Mitarbeit in der HG erfolgt ehrenamtlich
  • Die Jahresbeiträge werden satzungsgemäß eingesetzt. Abweichende Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
  • Spenden werden grundsätzlich für den genannten Zweck eingesetzt.

 

11. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

Änderungen der Vereinssatzung erfolgen nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Satzungsänderungen, die vom Amtsgericht oder dem Finanzamt gefordert werden, kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen.

Der eingetragene Verein endet gemäß den Bestimmungen des BGB.

Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke des Vereins fällt das übrige Vermögen an das Sozialwerk der Siebenbürger Sachsen, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

München, den 03.07.1999

Beitritt und Änderungen

Die HG Mediasch e.V. lädt, als lebendiger und in die Zukunft gerichteter Verein, die in aller Welt verstreuten Mediascher Sachsen und deren Freunde ein, dass aus der Heimat mitgebrachte soziale und kulturelle Erbe zu bewahren, das neu hinzugewonnene zu pflegen und als Gemeinschaft in die Zukunft tragen zu helfen!

Wer gerne Vereinsmitglied werden möchte (unter Berücksichtigung der Satzung!) kann sich hier eine Beitrittserklärung herunterladen und ausdrucken. Anschließend diese bitte ausfüllen und per Post an den 1. Vorsitzenden des Vereins senden. Adresse steht auf der Erklärung drauf.

Wer Freunden oder Bekannten beschenken will kann gerne das Mediascher Infoblatt inclusive Medwescher Tramiter als Abo bestellen.

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