Satzung

Heimatgemeinschaft Mediasch e. V.

1. Allgemeines

Name des Vereins: Heimatgemeinschaft Mediasch e.V.
Im Satzungstext verwendete Kurzform: HG
Sitz des Vereins: 82327 Tutzing
Die Satzung basiert auf den Bestimmungen des BGB.
Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Starnberg eingetragen werden

Bankverbindung: Sparkasse Fürstenfeldbruck                           Kontonummer: 1304393                       Bankleitzahl   : 70053070>

2. Vereinszweck

Die HG versteht sich als eigenständige Gliederung der außerhalb Siebenbürgens bzw Rumäniens ansässigen Mediascher Landsleute, deren Anliegen es ist, lokalspezifische Wünsche aufzugreifen und Aufgaben zu übernehmen, die über die Förderung durch allgemeine und überregionale Zielsetzungen der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. sowie der kulturellen und sozialen Körperschaften und Einrichtungen wie z.B. der Siebenbürgeisch-Sächsische Kulturrat, der Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde, die Saxonia-Stiftung, das Sozialwerk und Hilfskommitee der Siebenbürger Sachsen, die Trägervereine der Altenheime hinausgehen und auf dieser Ebene am zweckmäßigsten gelöst werden können.

Hierbei ergeben sich als Zielsetzung:

  • Wahrung und Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls in der Gemeinschaft der Mediascher
  • Integrationshilfe für Spätaussiedler, Beratung und Betreuung von Mitgliedern
  • Betreuung von Jugendlichen Mediascher Herkunft
  • Humanitäre Unterstützung der Landsleute in Mediasch
  • Dokumentation und Sicherung des Mediascher Kulturgutes
  • Unterstützung der kirchlichen und kulturellen Einrichtungen und Institutionen in Mediasch zur Sicherung der materiellen und imateriellen Werte der Mediascher Gemeinschaft
  • Kontakte und Zusammenarbeit mit Mediascher Behörden zur Sicherung der erforderlichen Rahmenbedingungen für die Aktivitäten vor Ort
  • Zusammenarbeit mit den Kreis- und Landesgruppen der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen e.V. , dem Vorstand der Heimatortsgemeinschaften auf Bundesebene

 

3. Gemeinnützigkeit

Die HG verfolgt als Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Vereinsmittel können nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßigehohe Vergütungen begünstigt werden

 

4. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr

 

5. Eintritt und Austritt der Mitglieder

Es kann Mitglied der HG Mediasch werden, wer seine Wurzeln nach Geburt oder Abstammung in Mediasch hat, zugezogen oder durch Heirat sich als Mediascher versteht, aus Sympathie zur Stadt und ihrer Bevölkerung sich diesen verbunden fühlt.

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluß oder durch Tod. Der Ausschluß eines Mitgliedes kann vom Vorstand besdchlossen werden, falls das Mitglied gegen die Satzung verstößt, mit seinem Vereinsbeitrag mehr als ein Jahr im Verzug ist oder in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden schädigt.

Ausschlüsse werden der Mietgliederversammlung mitgeteilt.
 
Rechte der Mitglieder:
  • Recht auf umfassende Information
  • Recht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung
  • Aktives und passives Wahlrecht zu den Ämtern des Vereins
 
Pflichten der Mitglieder:
  • Anerkennung der Satzung
  • Beitragspflicht

 

6. Organe der HG

  • Vorstand
  • Mitgliederversammlung bzw. Vollversammlung

 

7. Der Vorstand

Zusammensetzung des Vorstands:

  • Vorsitzender
  • zwei stellvertretende Vorsitzende
  • Kassenwart
  • Schriftführer
  • bis zu sechs weitere Vorstandsmitglieder
 
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren bestellt. Als Leitungsorgan obliegt dem Vorstand die Geschäftsführung. Die Arbeitsweise des Vorstandes ist durch die vereinbarte Geschäftsordnung geregelt.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied aus dem Kreis der weiteren Vorstandsmitglieder für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds.

Anzahl und Inhalte der Fachreferate werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgelegt

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, je allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt, daß die stellvertretenden Vorsitzenden nur bei Verhinderung des/der Vorsitzenden tätig werden.

Die Befugnisse des Kassenwartes sind durch die Kassenordnung geregelt.

  • Aufgaben des Vorstandes:
  • Führung der Mitgliederliste
  • Verwaltung von Beiträgen, Spenden und Vermögen
  • Führung und Bestimmung des Mitteleinsatzes
  • Koordination von Projekten für humanitäre Hilfen
  • Koordination von Projekten zur Sicherung des Kulturgutes
  • Vertretung der HG nach außen ( Behörden, Verbände, Instititionen )
  • Vorbereitung und Organisation der Vereinsveranstaltungen
  • Einberufung und Abhaltung der Mitgliederveranstaltungen
  • Rechenschaftslegung aus Anlaß der Mitgliederversammlung
  • Beschluß über die Vorschläge der Fachreferate
  • Laufende Information der Mitglieder durch die ”Siebenbürgische Zeitung”

 

8. Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen

Vorstandssitzungen finden 2-3 mal jährlich, je nach Tagesordnung ggf. mit Teilnahme weiterer  Mitglieder statt

Die ordentlichen Mitgliederversammlungen finden in dreijährigem Turnus unter Teilnahme des Vorstandes sowie der Mitglieder nach schriftlicher Einladung in der ”Siebenbürgischen Zeitung” ¼ Jahr vor Terminstellung mit folgender Tagesordnung:
  • Rechenschaftsbericht
  • Bericht der Kassenprüfer
  • Anträge
  • Neuwahlen
 
Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden in gleicher Weise statt, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder beantragt wird.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch die Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefaßt.
Über alle Versammlungen, Beschlüsse und Veranstaltungen werden Protokolle angefertigt, die vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter unterzeichnet werden.
In 3jährigem Turnus finden auch die Heimattage ”Großes Mediascher Treffen” mit Tätigkeitsbericht, Festvortrag und Rahmenprogramm statt.
 

9. Beiträge und Spenden der Vereinsmitglieder

Von den Mitgliedern sind jährliche Beiträge zu zahlen, deren Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Sie kann den Vorstand ermächtigen, Rentnern, Schülern und Studenten die Beiträge ganz oder teilweise zu erlassen.

Spenden sollten ausschließlich zweckgebunden erfolgen. Die Mitglieder der HG werden vom Vorstand darauf hingewiesen.

 

10. Mitarbeit und Verwendung der Finanzmittel

  • Die Mitarbeit in der HG erfolgt ehrenamtlich
  • Die Jahresbeiträge werden satzungsgemäß eingesetzt. Abweichende Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
  • Spenden werden grundsätzlich für den genannten Zweck eingesetzt.

 

11. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

Änderungen der Vereinssatzung erfolgen nur durch Beschluß der Mitgliederversammlung. Satzungsänderungen, die vom Amtsgericht oder dem Finanzamt gefordert werden, kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen.

Der eingetragene Verein endet gemäß den Bestimmungen des BGB.

Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstiger Zwecke des Vereins fällt das übrige Vermögen an das Sozialwerk der Siebenbürger Sachsen, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

München, den 03.07.1999


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